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2017-04-20 | Konferenzbericht | Deutschland | Biotreibstoffe

Parlamentarisches Frühstück der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“

Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks am 24.3.2017 in Berlin hat die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ aktuelle Positionen zum Energiesteuergesetz, zur Treibhausgas (THG)-Minderungsquote und der EU-Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) diskutiert. Mit großer Erleichterung haben Verbände auf die Entscheidung des Bundeskabinetts vom 15.2.2017 reagiert, die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft im Energiesteuergesetz fortzuführen. Der Einsatz von Biokraftstoffen sei eine von mehreren Optionen zur Erfüllung der Treibhausgasquote.

„Biokraftstoffe sind bestens für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft geeignet und auf absehbare Zeit die einzige nachhaltig zertifizierte Kraftstoffalternative mit nachgewiesener THG-Minderung. Zudem liefern Biokraftstoffe aus heimischer Produktion nachhaltig zertifizierte Eiweißfuttermittel und haben wegen ihrer regionalen Wertschöpfung eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz“, betonte Stephan Arens, Geschäftsführer der UFOP in einem Statement.

Bei der THG-Minderungsquote ist es aus Sicht der Branchenplattform wünschenswert, die THG-Quote von 2017 bis 2020 stufenweise, z.B. in jährlichen 0,5 %-Prozent-Schritten, anzuheben und nicht in einem einzigen Schritt von 4 % auf 6 % in 2020, wie aktuell vorgesehen. Zudem sollte die THG-Quote ab 2020 weiter angehoben werden, um alle THG-Senkungsoptionen auszuschöpfen.

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der EU-Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II) vom 30.11.2016 sieht ab 2020 einen Abbau der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von der festgelegten Begrenzung auf 7 % auf 3,8 % in 2030 vor. Konventionelle Biokraftstoffe sollen ab 2021 zurückgedrängt werden und durch „fortschrittliche“ Biokraftstoffe ersetzt werden. „Die Förderung der „fortschrittlichen“ Biokraftstoffe ist grundsätzlich zu begrüßen, sie dürfen die konventionellen aber nicht ersetzten, sondern müssen diese ergänzen. Der Kompromiss aus 2015 mit einem 7 % CAP muss bis 2030 beibehalten werden“, stellte Stephan Arens, Geschäftsführer der UFOP, eine Kernforderung heraus.

Quelle: UFOP (Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen)
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